Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, sollten Sie grundsätzlich zu einem seriösen Ankäufer wie Autoankauf-Fix gehen. Sonst droht Ihnen möglicherweise die Gefahr, einem Betrüger anheim zu fallen. Wenn Sie einen reellen Preis für Ihr Fahrzeug erzielen möchten, ist Autoankauf Fix eine gute Adresse. Unabhängig von einem tatsächlichen Verkaufswunsch stecken dubiose Händler Hunderten von Autobesitzern eine Visitenkarte hinter die Scheibenwischer oder ans Seitenfenster. Sie werben damit für unkomplizierte Barankäufe von Fahrzeugen. Diese Art der unverlangten Werbung stellt dem Gesetz nach eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ordnungsgemäß wäre vor jeder Visitenkarten-Runde eine Anmeldung der geplanten Werbe-Aktion bei der Straßenbaubehörde gewesen. Es geht nämlich bei jeder Scheibenwischer-Visitenkarten-Aktion im typischen Amtsdeutsch um eine „Sondernutzung“ von Straßen. Da die Anmeldung solcher Werbeaktionen kostenpflichtig wäre, tun die Verteiler so, als wüssten sie nichts von der Anmeldepflicht. Sie „vergessen“, die dafür fälligen Kosten zu entrichten. Um ganz sicher zu gehen, dass einer solchen Aktion kein Ordnungsgeld folgt, nutzen die windigen Händler Prepaid-Karten für ihre Handys. Bei der nächste Aktion wird eine neue Telefonnummer angegeben.
Nur wenige der Visitenkartenverteiler können dingfest gemacht werden. Zudem ist das polizeiliche Interesse daran nicht sehr groß. Als Autofahrer sollte man die unverlangte Werbung umgehend entsorgen. Ob es Sinn macht, eine Kopie der x-ten Visitenkarte beim Ordnungsamt einzureichen, ist fraglich. Die Behörden ziehen sich darauf zurück, dass keine strafrechtliche Relevanz vorliege. Und das wissen die Visitenkarten-Verteiler.
Warum ist es nicht ratsam, solche Händler anzurufen?
Der Zustand des Fahrzeuges ist solchen Händlern fast schon egal. Abgenommen wird fast jedes halbwegs fahrtüchtige Auto. Die nach einer Visitenkarten-Aktion angekauften Fahrzeuge werden umgehend ins Ausland verschoben: meist nach Afrika oder Osteuropa. Zudem rechnen die Visitenkarten-Anbieter damit, dass die Autobesitzer den Verkaufswert Ihres Wagens nicht kennen. Den von Ihnen angelegten Verkaufswert rechnen die windigen Händler mit angeblichen Anzeichen für Defekte herunter. Das gilt insbesondere für Gebrauchtfahrzeuge, die mehr als 1.000 Euro wert sind. Bei diesen wird der Preis gerne gedrückt.
Verlockend für Anbieter von gebrauchten Fahrzeugen ist, dass solche Händler gleich ausreichend viel Bargeld mitgebracht haben. Der Verkauf Ihres Fahrzeugs könnte binnen weniger Minuten unkompliziert abgewickelt werden. Einige Fallstricke sind bei solchen Kärtchen-Händlern jedoch zu erwarten. Bei einem niedrigen Restwert des Fahrzeuges sind solche Deals vielleicht fair. Bei höherwertigen Fahrzeugen wird man jedoch wahrscheinlich über das Ohr gehauen. Kenn man den wahren Wert seines Autos nicht, erhält man meist zu wenig Geld dafür. Einige der Visitenkarten-Händler stehen zudem im Verdacht, Käufern gelegentlich Falschgeld unterzujubeln oder mit einem ungedeckten Scheck abspeisen zu wollen.
Manche der unseriösen Gebrauchtwagenhändler versuchen, den Verkäufer mit einer Anzahlung abzuspeisen. Möglicherweise bekommen die Fahrzeug-Verkäufer dann das restliche Geld nie zu sehen. In diesem Fall haben Sie nur geringe Aussichten auf eine erfolgreiche Klage. Oftmals bringen solche Händler gleich ein vorgefertigtes Vertragsformular mit. Nutzen Sie dieses besser nicht. Bringen ein eigenes Formular mit. Wichtig ist darin eine Passage, die den „Ausschluss der Sachmittelhaftung“ enthält. So kann der Händler Sie nicht später für echte oder angebliche Schäden am Fahrzeug haftbar machen.
Verzichten Sie am Ende eines solchen Barverkaufs auch noch darauf, den Wagen selbst bei der Zulassungsstelle abzumelden, kann Sie diese Unachtsamkeit teuer zu stehen kommen. Denn wenn ein nicht abgemeldetes Fahrzeug ins Ausland verschoben und verkauft wird, zahlt der ehemalige Fahrzeugbesitzer weiterhin die Fahrzeugsteuern! Er kann zudem belangt werden, wenn mit dem verkauften, aber nicht selbst abgemeldeten Fahrzeug ein Unfall verursacht oder ein Verbrechen begangen wird.
Sollte man mit solchen Händlern überhaupt Geschäfte machen?
Der einzige Grund, warum Sie Ihr Fahrzeug an einen Visitenkarten-Verteiler verkaufen sollten, wäre dieser: Ihr Fahrzeug würde die nächste Hauptuntersuchung nicht mehr überstehen. Es hätte laut Schwacke-Liste nur noch einen Restwert unter 1.000 Euro. In diesem Fall müsste der Wagen gegen Gebühren beim Schrotthändler entsorgt werden. Stattdessen erhalten Sie bei solchen Gebrauchtwagenhändlern vielleicht noch gutes Geld für das Fahrzeug – vor allem, wenn Sie den Restwert korrekt einschätzen. Ansonsten rechnet es sich, ein noch fahrtüchtiges Fahrzeug mit einigem Wert bei einem seriösen Ankäufer wie Autoankauf-Fix zu verkaufen. Hier erhalten Sie einen reellen Preis von einem seriösen Ankäufer.
Fazit: Visitenkartenverteiler haben meist nicht Ihren, sondern den eigenen Gewinn im Blick. Sie vermeiden in der Regel möglichen Ärger und juristische Probleme, wenn Sie solchen Händlern nicht aufsitzen. Gegen die Belästigung durch Visitenkarten-Werbung können Sie allerdings nicht allzu viel ausrichten.