Kann ich mein auto ohne tüv verkaufen?

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Was versteht man unter TÜV?

TÜV ist die Abkürzung für Technischer Überwachungsverein. Der TÜV ist eigentlich ein Zusammenschluss mehrerer technischer Prüforganisationen. In Bezug auf Fahrzeuge werden vom TÜV vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen durchgeführt. Nach bestandener Sicherheitsprüfung erhält das Fahrzeug eine Bescheinigung über die Prüfung und eine Plakette, die auf den Nummernschildern des Fahrzeuges angebracht wird. Die Bescheinigung und die Plakette bescheinigen die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.

Geschichte des TÜV

Am 6. Januar 1866 wurde der Vorläufer des heutigen TÜV als „Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln mit dem Sitz in Mannheim“ gegründet. Seit 1906 beschäftigt sich der TÜV mit der Sicherheitsüberprüfung von Kfz auf Erlass des damaligen Großherzogtums Baden. Im Jahr 1910 entstand in Baden eine eigene Abteilung zur Prüfung von Fahrzeugen und ihren Führern. Der TÜV in seiner heutigen Form wurde 1938 per Dekret geschaffen. Damals war der TÜV, wie ab dem Zeitpunkt genannt wurde, in 14 regionale Gesellschaften aufgeteilt.

Welche TÜV-Gesellschaften gibt es heute?

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 3 große TÜV-Gesellschaften:

  • TÜV Nord
  • TÜV Rheinland
  • TÜV Süd

Dazu kommen die unabhängigen Organisationen:

  • TÜV Thüringen
  • TÜV Saarland

Woher kommt: TÜV gleich HU?

Die Gleichsetzung stammt daher, dass früher die TÜV-Organisationen als einzige den staatlichen Auftrag für die Kfz-Hauptuntersuchungen hatte. Mittlerweile dürfen auch andere Prüforganisationen die in Deutschland zugelassenen Autos technisch untersuchen. Dazu gehören:

  • DEKRA
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS)

TÜV – Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung sind für alle Wagen Pflicht auch für Firmenwagen. Alle Neuwagen müssen nach drei Jahren zum TÜV, danach alle zwei Jahre. In der Hauptuntersuchung (HU) werden die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit hin überprüft.

Der Ausdruck TÜV hat sich für die HU eingebürgert, weil der Technische Überwachungsverein (TÜV) früher den alleinigen staatlichen Auftrag für die Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen, wie bereits oben erwähnt, auch andere staatlich anerkannte Stellen wie beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durchführen.

Was versteht man unter der Hauptuntersuchung (HU)?

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU für Kraftfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben. Mit der HU soll sichergestellt werden, dass Verkehrs-untaugliche oder nicht vorschriftsgemäße Kraftfahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die HU wurde definiert als eine„zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile“, bei der das Fahrzeug gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft wird.

Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug fristgerecht zur HU vorgeführt wird. Er ist auch für die Unkosten, die bei der HU entstehen und die sich auf etwa 65 Euro belaufen, verantwortlich. Die Untersuchung wird an einer geeigneten Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder bei einer Firma durchgeführt.

Über die HU wird ein Untersuchungsbericht erstellt. Wenn keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, erhält der Fahrzeugschein ein Prüfstempel und ein Namenszeichen. Die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (erkennbar durch die oberste Zahl auf der Plakette) der nächsten HU.

Werden bei der Prüfung erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder zur Nachprüfung vorgeführt werden. Die Mängel sind trotz des Zeitrahmens umgehend zu beseitigen. Wenn der Fahrzeughalter die Frist von einem Monat verstreichen lässt, muss eine neue HU durchgeführt werden.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, wird die Prüfplakette von dem Nummernschild entfernt. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeuges vorgelegt werden. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der HU.

Bis Ende 2009 wurde die Durchführung der AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen nachgewiesen. Im Jahr 2010 wurde die separate Abgasuntersuchung abgeschafft und ist heute ein Bestandteil der HU. Die sechseckige Plakette wurde durch die TÜV-Plakette ersetzt. Für die AU wird trotzdem eine extra Bescheinigung ausgestellt, die auf legitimes Verlangen hin vorzulegen ist. Anerkannte Werkstätten können die AU vor der HU durchführen. Bei der HU darf die Abgasuntersuchung nicht länger als genau zwei Monate zurückliegen.

Mit Wirkung von 1. Januar 2018 wurde für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge eine verbindliche Endrohrmessung wieder eingeführt. Das Bundesverkehrsministerium wollte damit„die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) wieder erhöhen und die Fehlerquote gering halten“. Der ADAC ist allerdings der Meinung, dass diese Änderungen die Luftqualität nicht entscheidend verbessern, sondern die deutschen Autobesitzer nur mehr belastet.

Zum 1. Januar 2021 soll für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor eine Partikelzahlmessung eingeführt werden. Zu dem Zeitpunkt waren die dafür notwendigen Arbeitsschritte im Bereich der Gerätespezifikation und der Gerätezulassung noch nicht abgeschlossen und der geplante Starttermin wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Warum ist die TÜV-Plakette wichtig?

Die TÜV-Plakette zeigt an, wann die letzte Hauptuntersuchung stattgefunden hat. Die Hauptuntersuchung ist wichtig, da sie potenzielle Mängel und Sicherheitsrisiken an einem Pkw aufzeigt. Sie ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Wie verkauft man ein Auto ohne TÜV?

Da eine noch möglichst lange gültige TÜV-Plakette einen großen Einfluss auf den Verkaufspreis, den Sie erzielen können hat, sollten sie beim Verkauf des Fahrzeuges noch möglichst lange gültig sein. Wenn die HU in Kürze bevorsteht, sollten Sie sie vor dem Verkauf des Fahrzeuges noch durchführen.

Wenn Ihr Wagen die Hauptuntersuchung beim TÜV nicht mehr besteht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können Ihren Wagen reparieren lassen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Je nach Alter und Kilometerstand eines Fahrzeuges lohnt sich die Reparatur für den Halter nicht mehr. In diesem Fall gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten. Viele Händler kaufen auch Fahrzeuge mit Mängel. Sie reparieren sie dann selbst, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Halter muss in einem solchen Fall mit einem niedrigen Preis für seinen Altwagen rechnen, da der Händler eine Gewinnspanne einplant.

Es gibt auch Unternehmen im Internet, die sich auf den Autoankauf spezialisiert haben und defekte Fahrzeuge ohne TÜV kaufen. Allerdings sind auch hier keine besonders hohen Preise für die Fahrzeuge zu erwarten.

Wenn der defekte Wagen keinen annehmbaren Preis mehr erzielt oder der Verkäufer sich mit dem Käufer auf keinen Preis einigen kann, ist das Ausschlachten des Wagens und der Verkauf der Einzelteile meist die einzige noch lohnende Möglichkeit. Um diesen Schritt zu unternehmen, müssen Sie viel Zeit investieren und brauchen ein gewisses technisches Können. Deshalb sollten Sie sich vorher erkundigen, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Als letzte Möglichkeit bleibt dann noch der Weg zum Schrottplatz. Auch hier können Sie keinen hohen Preis für Ihren defekten Wagen erwarten, sondern nur noch den Preis für den Materialwert Ihres Wagens.

Davon ausgenommen sind Oldtimer. Für Oldtimer kann trotz Mängel bei der Hauptuntersuchung je nach Alter und Modell noch ein annehmbarer Kaufpreis erzielt werden.

Was sollten Sie sonst noch beachten?

Für den Verkauf des Wagens sollten Sie einen Kaufvertrag erstellen. Dieser sollte eine Klausel enthalten, dass der Wagen nicht fahrtüchtig im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung ist. Sie sollten zusätzlich bedenken, dass bei fehlendem TÜV keine Probefahrt mit dem Fahrzeug gemacht werden kann. Daher sollten Sie sich bemühen, eine neue Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Dadurch steigt der Wert des Fahrzeuges und er wird mehr Kaufwillige anlocken.

Wenn Sie das Fahrzeug ohne bestandene Hauptuntersuchung verkaufen wollen, sollten Sie den Käufer natürlich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug keinen gültigen TÜV mehr hat. Darauf sollte auch im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen werden.

Sie sollten unbedingt das Datum und die Uhrzeit des Verkaufs und die Übergabe des Fahrzeuges dokumentieren. Einen entsprechenden Kaufvertrag finden Sie im Internet.

Sie können dem Käufer anbieten, dass Sie einen Autotransporter zur Überführung bestellen. Die Kosten können auf den Kaufpreis aufgeschlagen oder geteilt werden. Auf diese Weise wäre das Fahrzeug versichert und bei einem Schadensfall hätten beide Parteien keinen Verlust. Wenn es sich bei dem Verkauf um ein teures Fahrzeug wie beispielsweise einen Oldtimer handelt, wäre das auf jeden Fall die beste Lösung. Es ist wichtig, dass Sie Fotos und eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges machen, die der Transporteur und Sie unterschreiben.

  • Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV nicht den Verkaufspreis erzielen wird, wie ein noch zugelassenes Fahrzeug.
  • Ohne TÜV fällt die Probefahrt aus und der potenzielle Käufer kann das Auto nicht ausprobieren.
  • Außerdem trägt der Käufer das Risiko, dass das Fahrzeug Mängel aufweist und nicht ohne Weiteres eine neue TÜV-Plakette erhalten wird. Dadurch entstehen für den Käufer weitere Kosten.
  • Diese Fakten verringern den Verkaufspreis deutlich. Wenn es Ihnen möglich ist und Sie die Zeit und das Geld investieren können, sollten Sie auf jeden Fall den TÜV vor dem Verkauf erneuern.
  • Mit einer bestandenen Hauptuntersuchung können Sie nicht nur einen höheren Preis verlangen, sondern es werden sich auch mehr potenzielle Käufer für das Fahrzeug interessieren.

Fazit

Zusammenfassend kann also gesagt werden, es ist zwar möglich seinen Gebrauchtwagen ohne TÜV zu verkaufen, aber es ist auf jeden Fall lohnender das Fahrzeug mit gültigem TÜV zu verkaufen. Sollte Ihr Auto kein TÜV bekommen kann es immer noch für den Autoexport verkauft werden.

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