Was ist i-Kfz, wie funktioniert es?

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Bei i-Kfz handelt es sich um die Möglichkeit, sich bei der Neuanmeldung, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs den Gang zur Zulassungsstelle zu ersparen. Auch die Wartezeiten vor Ort entfallen. Stattdessen melden die Käufer oder Verkäufer das Fahrzeug online an, um oder ab. Der Begriff „i-Kfz“ steht für die ab seit September 2023 mögliche internet-basierte Fahrzeugzulassungper Computer. Die stufenweise Umstellung des bisherigen Zulassungsvorganges auf ein digitales Procedere erfolgte auf Initiative des „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr“ (BMDV). Im Zuge der allgemeinen Digitalisierung wurde die Internet-basierte Fahrzeugzulassung zum Thema.

Vier Phasen der Digitalisierung

Stufe 1

Begonnen hat die Umstellung in vier Teilschritten bereits 2015. Seit dem 1. Januar 2015 konnte in der ersten Digitalisierungs-Stufe schon die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs per Internet umgesetzt werden. Dafür brauchte es aber die Einführung neuer Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten, die mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgestattet waren.

Stufe 2

In Stufe 2, die am 1. Oktober 2017 begann, konnte derselbe Halter bereits die Wiederzulassung per i-Kfz beantragen. Die Kennzeichen, die bei der Außerbetriebsetzung reservierten wurden, konnten damit ebenfalls beantragt werden. Das alles geschieht in Echtzeit.

Der zweite Zeil des Zulassungsbescheides (ZB II) wurde im Januar 2018 eingeführt – mit verdecktem Sicherheitscode. In der dritten Stufe der Digitalisierungs-Offensive konnten ab Oktober 2019 auch die Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen per Computer-Eingabe erledigt werden. Vollständig automatisiert waren bereits die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die Umschreibungen ohne einen oder mit einem Halterwechsel sowie die Adressänderung von Fahrzeughaltern. Vorteil: Nach einer Umschreibung konnte die Inbetriebnahme des Fahrzeugs von den Haltern sofort erfolgen.

Stufe 3

Der vollständige Datensatz desselben Fahrzeuges musste vom Hersteller an die Zentral-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überstellt werden. Dadurch konnte das Internetbasierte Zulassungsverfahren trotz erforderlichen Datenabgleichs umgehend vonstattengehen. Die letzte Umstellungsstufe der Digitalisierung im Zulassungsprozess war die vollständige Automatisierung des i-Kfz-Prozesses ab 1. September 2023. Damit wurden sämtliche Zulassungsvorgänge vereinfacht und automatisiert. Nun konnten auch juristische Personen ihre Dateneingaben online erledigen.

Stufe 4


Natürliche Personen konnten auf erweiterte Identifikationsprozesse zurückgreifen. Sie konnten sich ab diesem Zeitpunkt beispielsweise mit dem Nutzerkonto Bund (BundID) ausweisen. Bei Außerbetriebssetzungen von Fahrzeugen mussten deren Eigner sich nicht mehr identifizieren. Wenn ein Fahrzeuge unmittelbar nach der internetbasierten Zulassung auf der Straße gefahren wurde, galt der Ausdruck des vorläufigen PDF-Zulassungsnachweises als Nachweis der erfolgten Zulassung. Schritt vier beinhaltete außerdem die PC-Anmeldung einer Tageszulassung oder die Beantragung von Kennzeichen für Saison-Fahrzeuge, Elektrofahrzeuge oder Oldtimer.

Autohäuser, Automobilclubs, Versicherungen oder Zulassungsdienstleister konnten nun über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes eine hohe Anzahl an Fahrzeugen pro Jahr registrieren lassen. Per Computer konnten also seit September 2023 Bürger und Bürgerinnen sowie juristische Personen die An- und Abmeldung eines Fahrzeugs, dessen Ummeldung oder Wiederzulassung, sowie die Umschreibung eines Fahrzeugs ohne oder mit einem Halterwechsel vornehmen. Durch die abgeschlossene Digitalisierung der Zulassung wurden erhebliche Erleichterungen für alle Seiten umgesetzt.

Auch preislich zahlt sich das i-Kfz-Verfahren aus


Die Zulassungskosten sind durch das neue i-Kfz-Procedere wesentlich niedriger. Vorteilhaft aus Sicht der Autofahrer sind die sofortige Umsetzung der Melde-Inhalte sowie eine erhebliche Kostenersparnis. Ein per Computerformular angemeldetes Fahrzeug darf sofort gefahren werden. Auch das ist ein Plus. Die Umsetzung der internetbasierten Zulassung liegt jedoch weiterhin in Händen der Kommunen und Bundesländer. Diese müssen zukünftig ein entsprechendes Portal für i-Kfz-Meldungen freischalten.

Seit September 2023 können auch juristische Personen die Internet-basierte Zulassung, Um- oder Abmeldung nutzen. Autohäuser, Taxen- und Speditionsunternehmen wenden sich in Meldeangelegenheiten an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), um Meldungen über deren Großkunden-Schnittstelle (GKS) abzugeben. Die dort abgegebene Meldung wird dann an das zuständige i-Kfz-Portal weitergeleitet. Durch die Großkundenschnittstelle werden die eingereichten Anträge geprüft. Sind die Anträge korrekt, werden sie an die i-Kfz-Stelle weitergeleitet.

Durch das neue Verfahren werden die An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen wesentlich schneller bearbeitet. Das ist besonders vorteilhaft, wenn es bei einem Großunternehmen viele Um-, Ab- oder Anmeldungen zur selben Zeit gibt. Das betrifft beispielsweise Mietwagenanbieter und Ähnliches. Es kommt gelegentlich vor, dass es durch den Ausfall eines Servers bei der der digitalen Zulassung zu Problemen kommt. In diesem Fall wird der Antrag teilautomatisiert bearbeitet und an die zuständige Zulassungsstelle weitergeleitet.

Die Vorteile des i-Kfz-Systems sind unübersehbar. Das gilt für die Nutzer wie für die Behörden selbst. Die An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen sind nun von jedem Ort und rund um die Uhr machbar – unabhängig von behördlichen Öffnungszeiten, Warteschlangen oder Wochentagen. Der Käufer kann danach sofort mit seinem Fahrzeug losfahren. Wer also einen Gebrauchtwagen beim Autoankauf Fix loswerden möchte, ist herzlich willkommen. Die Abmeldung kann er Minuten später online tätigen – und damit ist der Fall erledigt.

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